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Merkblatt zur Beantragung eines Visums für die VR. China
2011/04/12
 

Adresse der Konsularabteilung: Lombachweg 23, 3006 Bern (Bus 19, Station Petruskirche, Tram 8, Station Brunnadernstrasse )

Bürozeit: Montag bis Freitag, 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Tel: 041-31-3514593 (14:30-15:30, Montag-Freitag)

Fax: 0041-31-3518256    

E-mail: visastelle@bluewin.ch

Hinweise:

• Durch das Visumverfahren sollen die Voraussetzungen für einen im Interesse unserer beiden Länder liegenden reibungslosen Besucherverkehr geschaffen werden. Die Botschaft bittet um Verständnis, dass die Bearbeitung der Anträge immer eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt und nicht jeder Visumantrag positiv beschieden werden kann, sofern die erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

• Der Visumantrag kann frühestens 90 Tage vor Antritt der geplanten Reise eingereicht werden.

• Es gibt auch Möglichkeit, beim Generalkonsulat der VR China in Zürich das Visum zu beantragen.

(Adresse des Generalkonsulates der VR China in Zürich: Seestrasse 161, 8002 Zürich)

• Die Beantragung des Visums per Postweg wird nicht angenommen.

• Keine Voranmeldung ist nötig.

• Wichtig nach dem Erhalt des Visums: Bitte prüfen Sie die Angaben auf dem Visum unmittelbar nach dessen Erhalt auf Richtigkeit. Insbesondere sollten Gültigkeit und Aufenthaltsdauer des Visums überprüft und mit der Gesamtdauer des geplanten Aufenthalts abgeglichen werden. Ausserdem ist die korrekte Schreibweise des Namens und der Passnummer zu kontrollieren. Eventuelle Fehler sollten der Visastelle unverzüglich mitgeteilt werden.

• Die normale Bearbeitungszeit beträgt 5 Arbeitstage.  Eine bevorzugte  Bearbeitung ist für amerikanische und französische Pässe nicht möglich. 

• Falsche oder unvollständige Angaben könnten die Verweigerung des Visums nach sich ziehen. Alle dabei entstehenden Folgen hat der Antragsteller selbst zu tragen.

• Für die Reise ins Autonome Gebiet Tibet der VR China wird nur Gruppenvisum erteilt, und eine Genehmigung vom tibetischen Fremdenverkehrsamt (Tel.: 00868916834313, Fax: 00868916834632) ist dabei notwendig.

• Personen, deren Visum mit X. Z. J-1 versehen ist, haben innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise bei den lokalen Behörden für öffentliche Sicherheit die erforderlichen Aufenthaltsformalitäten zu erledigen.

• Wenn Sie mit eigenem Fahrzeug nach China reisen möchten, sollen Sie an einer Reisegruppe teilnehmen und durch ein chinesisches Reisebüro eine schriftliche Sondergenehmigung beantragen.

• Ohne Genehmigung ist Erwerbstätigkeit in China nicht gestattet.

• Die Konsularabteilung ist berechtigt, die Kategorie des Visums, die Gültigkeits-und Aufenthaltsdauer sowie die Anzahl der Einreisen gemäß den chinesischen Gesetzen und Vorschriften zu bestimmen, Anträge zurückzuweisen bzw. ein bereit ausgestelltes Visum zu annullieren.

Erforderliche Papiere:

1. für Touristenvisum (L)

(1) Eigenhändig unterschriebener Reisepass, noch mindestens 3 Monate über die beantragte Aufenthaltsdauer hinaus gültig, und mindestens zwei leere Seiten für das Visum.

(2) Ein vollständig und gut leserlich ausgefülltes Antragsformular ( in der Visastelle gebührenfrei erhältlich oder im Internet unter www.china-embassy.ch abrufbar) ) mit einem aktuelle Passbild.

(3) Für Antragsteller ohne schweizerische Staatsangehörigkeit noch eine Kopie der über den beabsichtigten Aufenthalt in China hinaus gültigen Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz. Sonst soll der Visumantrag im jeweiligen Heimats- bzw. Aufenthaltsland gestellt werden.

(4) eine bestätigte Flugbuchung.

2. für Geschäftsvisum (F) 

Neben den obenerwähnten (1), (2), (3)und (4) noch

(5) Einladung von den jeweils zuständigen Ministerien, Provinzregierungen oder von ihnen ermächtigten Firmen und Institutionen der VR China.

3. für Arbeitsvisum (Z)

Neben den obenerwähnten (1), (2), (3) und (4) noch

(5) Ein von einem öffentlichen Krankenhaus in der Schweiz ausgestelltes Gesundheitszeugnis (bei einem Aufenthalt von mehr als 6 Monaten).

(6) Arbeitserlaubnis vom Ministerium für Arbeit und soziale Sicherung der VR China oder Expertenausweis vom Amt für Angelegenheiten der ausländischen Experten und offizielle Einladung von kompetenten Stellen (in Original und Kopie).

4. für Studienvisum (X) 

Neben den obenerwähnten (1), (2),(3) und (4), noch

(5) Ein von einem öffentlichen Krankenhaus in der Schweiz ausgestelltes Gesundheitszeugnis (bei einem Aufenthalt von mehr als 6 Monaten).

(6) Zulassungsschreiben der Uni und Einladungsformular mit Nummerierung JW201 oder JW202 (in Original und Kopie).                

                                                                        Visagebühren (nur in Bargeld )

Visum

pro Person

pro Person

(für amerikanische Staatsbürger)

pro Person

(für  rumänische

Staatsbürger)

pro Person

(für serbische Staatsbürger)

für einmalige Einreise

(3 Monate gültig)

80 CHF

150 CHF

80 CHF

5 CHF

für zweimalige Einreise

(6 Monate gültig)

100 CHF

150 CHF

110 CHF

5CHF

für mehrmalige Einreise

(6 Monate gültig)

130 CHF

150 CHF

160 CHF

5 CHF

für mehrmalige Einreise

(1 Jahr gültig)

190 CHF

150 CHF

160 CHF

5 CHF

Zuschlag für eine bevorzugte Bearbeitung (nur in Bargeld )

  Abholen am gleichen Tag ( Annahme nur bis 11: 00 )

pro Person 50 CHF

  Abholen am 2. oder 3. Arbeitstag

pro Person 35 CHF

Nach 11:00 Uhr ist eine bevorzugte Bearbeitung am gleichen Tag nicht mehr möglich.

Für amerikanische und französische Pässe ist eine bevorzugte  Bearbeitung nicht möglich.

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