| Wichtige Begriffe für das Visum |
| 2009/11/26 |
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1. Zahl der Einreisen (ENTRIES) 1) Zahl der Einreisen (ENTRIES) bezieht sich auf die Zahl der Einreisen nach China innerhalb der Gültigkeit des Visums. Wenn man alle Male der Einreisen schon verwendet hat, ist das Visum automatisch ungültig, wenn man wieder nach China einreisen will, soll man ein neues Visum beantragen. Beispiel: Person, die ein zweimaliges Visum mit der Gültigkeit bis 01.Dezember 2009 innerhat und vor Ende vom September schon zweimal China besucht hat, darf mit diesem Visum ab Oktober nicht mehr einreisen. 2) Ist das Visum schon abgelaufen, muss ein neues Visum beantragt werden. Beispiel: Person, die ein zweimaliges Visum mit der Gültigkeit bis 01.Dezember 2009 hat und ab 02.Dezember 2009 noch mal nach China einreisen will, muss ein neues Visum beantragen,obwohl diese Person mit dem Visum vorher nur einmal nach China eingereist ist. Hat der Reisende alle der Einreisen schon aufgebraucht, darf man mit dem Visum nicht mehr einreisen. Deshalb ist es notwendig, die Zahl der Einreisen des Visums vor der Abreise nachzuprüfen. 2. Gültigkeit (ENTER BEFORE) Die Gültigkeit des Visums hat nur mit der Einreise zu tun, es beginnt ab Ausstellungsdatum (ISSUE DATE). Bleibt eine Einreise über, kann man vor dem Ablauf der Gültigkeit des Visums jederzeit einreisen (Man darf vor 24 Uhr an dem Ablauftag des Visums einreisen). Wird die Gültigkeit des Visums überschritten, ist das Visum dann automatisch ungültig, und es kann nicht verlängert werden, unabhängig davon, ob man das Visum schon mal verwendet hat oder nicht. Will man dann nach China einreisen, ist ein neues Visum zu beantragen. Alle Visa sind ab Ausstellungsdatum gültig, ist das Visum aus eigenen Gründen oder aus Gründen der Drittperson nicht mehr gültig, muss der Antragsteller selbst die Folgen tragen. Mit ungültigem Visum wird die Einreise abgelehnt. Deshalb ist es notwendig, vor der Abreise die Gültigkeit des Visums nachzuprüfen. Beispiel 1: Person, die ein mehrmaliges Visum mit der Gültigkeit bis 01.Juni 2010 hat, kann in diesem Zeitraum vom Ausstellungsdatum bis 01.Juni 2010 jederzeit nach China einreisen. Beispiel 2: Person, die ein mehrmaliges Visum mit der Gültigkeit bis 01.Juni 2010 hat und den Flug nach China auf 02.Juni 2010 verschieben will, muss ein neues Visum beantragen. 3. Aufenthaltsdauer des Visums (DURATION OF EACH STAY) Es bezieht sich auf die erlaubte maximale Aufenthaltsdauer in China, die der Reisende nach der Einreise in China zur Verfügung steht. Falls die Aufenthaltsdauer zu verlängern ist, soll der Reisende vor dem Ablauf des Visums die Verlängerung bei der Polizei beantragen. Wird die Aufenthaltsdauer des Visums überschritten, wird man gemäss den Vorschriften über Ein- und Ausreise der Ausländer bestraft. Deshalb ist es notwendig, während des Aufenthalts in China die Aufenthaltsdauer zu beachten. Beispiel: Man hat ein einmaliges Visum mit Aufenthaltsdauer von 30 Tagen, und das Visum ist vom 01.November 2009 bis 01.Februar 2010 gültig. Wenn man am 01.Dezember 2009 nach China einreist, darf man sich nur bis 30.Dezember 2009 aufhalten, obwohl das Visum bis 01.Februar 2010 gültig ist. Auch wenn man am 01.Februar 2010 nach China einreist,kann man noch 30 Tage in China bleiben. Die Reisenden mit Z-Visum( Arbeitsvisum), J1- Visum (langfristiges Journalistenvisum), D-Visum (Aufenthaltsvisum) oder X-Visum (Studentenvisum) sollten sich binnen 30 Tagen nach der Einreise bei der Polizei melden, um illegaen Aufenthalt zu vermeiden. |