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Merkblatt zur Überbeglaubigung
2009/02/20
 
 

Ein Antrag auf Überbeglaubigung per Post wird nicht angenommen.

 

Erforderliche Papiere:

1. Ein vollständig und gut leserlich ausgefülltes Antragsformular ( Blockschrift )

2. Das von der schweizerischen Bundeskanzlei beglaubigte Dokument

3. Eine chinesische Übersetzung des zu beglaubigten Dokuments

4. Eine Kopie des zu beglaubigten Dokuments

 

 •   Anträge auf Überbeglaubigung eines Dokoments, dessen Inhalt chinesische Gesetze und Vorschriften widerspricht und Anträge zum Gebrauch in Taiwan werden nicht angenommen.

•   Die Beabeitungszeit des Antrags dauert 4 Arbeitstage.

 

•   Die Gebühren der Überbeglaubigung (nur mit Bargeld).

Zum persönlichen Gebrauch                             30 CHF pro Dokument.

Zum geschäftlichen Gebrauch                            60 CHF pro Dokument.

 

Zuschlag für eine bevorzugte Bearbeitung (nur in Bargeld )

  Abholen am gleichen Tag ( Annahme nur bis 11: 00 )

pro Person 50 CHF

  Abholen innerhalb von 2 Arbeitstagen

pro Person 35 CHF

 

Adresse von der Schweizerischen Bundeskanzlei

   Legalisationsbüro

   Bundeshaus West, 3003 Bern

  Tel: 031-3223769, Fax: 0313249298,

 
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