| Merkblatt zur Überbeglaubigung | ||||
| 2009/02/20 | ||||
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Ein Antrag auf Überbeglaubigung per Post wird nicht angenommen.
Erforderliche Papiere: 1. Ein vollständig und gut leserlich ausgefülltes Antragsformular ( Blockschrift ) 2. Das von der schweizerischen Bundeskanzlei beglaubigte Dokument 3. Eine chinesische Übersetzung des zu beglaubigten Dokuments 4. Eine Kopie des zu beglaubigten Dokuments • Anträge auf Überbeglaubigung eines Dokoments, dessen Inhalt chinesische Gesetze und Vorschriften widerspricht und Anträge zum Gebrauch in Taiwan werden nicht angenommen. • Die Beabeitungszeit des Antrags dauert 4 Arbeitstage.
• Die Gebühren der Überbeglaubigung (nur mit Bargeld). Zum persönlichen Gebrauch 30 CHF pro Dokument. Zum geschäftlichen Gebrauch 60 CHF pro Dokument. • Zuschlag für eine bevorzugte Bearbeitung (nur in Bargeld )
Legalisationsbüro Bundeshaus West, 3003 Bern Tel: 031-3223769, Fax: 031-3249298, |
